CSU will Strafrecht zu Computerspielen !
Herstellungs- und Verbreitungsverbot gefordert
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat die gestrige Verschärfung des Jugendschutzgesetzes bei Computerspielen und Filmen durch den Bundestag als ungenügend bezeichnet. Eine leichtere Indizierungsmöglichkeit als jugendgefährdend allein reiche nicht aus.
"Wir brauchen ein strafrechtliches Verbot von virtuellen Killerspielen. Um solche Gewaltspiele mit ihren negativen Folgen effektiv bekämpfen zu können, muss ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot im Strafrecht geschaffen werden", so Merk. "Nur dann kann es gelingen, derartige Machwerke zurückzudrängen."
Gegen die Stimmen der Opposition hatte der Bundestag die Kriterien erweitert, nach denen Medien als jugendgefährdend indiziert werden. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen", die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", landen nun schneller auf dem Index. Für Jugendliche verboten waren bislang Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf Datenträgern vergrößert werden, um die Abschreckung zu erhöhen.
"Es handelt sich um eine wichtige Maßnahme", wertete Merk. "Ein Schritt in die richtige Richtung", der aber nicht ausreiche. Sie wies auf den Anfang 2007 in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf Bayerns hin, der einen neuen Straftatbestand schaffen soll. "Dieser erfasst Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen", so die Vorlage. Merk: "Menschenverachtende virtuelle Killerspiele haben eine gewaltabstumpfende Wirkung und können gerade auf labile Personen stimulierend wirken."
Forderungen nach einem Totalverbot von solchen Spielen seien in Zeiten des Internets nicht zielführend, hielt SPD-Jugendexperte Jürgen Kucharzy dagegen. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen bedürfe der Jugendmedienschutz regelmäßiger Überprüfungen. Die jetzige Novellierung betreffe nur die Offlinemedien wie Filme und Spiele auf CDs und DVDs. "In einem nächsten Schritt müssen wir den Online-Bereich unter die Lupe nehmen", und den Jugendmedienschutz dort weiterentwickeln, kündigte er an. (asa)
Quelle:
Golem.de